Sky hebt Preise für Bestandskunden an

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ncsf
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Sky hebt Preise für Bestandskunden an

Beitrag von ncsf »

Quelle: DF 24.05.16
Sky hebt seine Abo-Preise an. Bis zu drei Euro müssen Bestandskunden ab Sommer abhängig vom Paket mehr bezahlen. Ein Zusammenhang mit dem laufenden Bieterverfahren um die Bundesliga-Rechte ist dabei nicht von der Hand zu weisen.

In den vergangenen Wochen hat es bei Sky einige Veränderungen gegeben, nicht immer zum Vorteil der Kunden, wie zum Beispiel das angekündigte Aus für drei Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe. Und nun werden die Bestandskunden auch noch verstärkt zur Kasse gebeten. "Aufgrund deutlich gestiegener Kosten sind wir zu einer leichten Preisanpassung gezwungen", bestätigte ein Sprecher des Pay-TV-Anbieters gegenüber unserer Redaktion. So werden aktuell Bestandskunden darüber informiert, dass ab Sommer die Abo-Preise um bis zu drei Euro steigen werden.

Dabei wird es laut Aussage von Sky den Großteil der Bestandskunden treffen, vor allem die, die Sky Welt abonniert haben. So steigt der Preis für das Basispaket um 85 Cent pro Monat an, bei zusätzlich bestellten Premiumpaketen steigen die Preise um bis zu 2,50 Euro (bei drei Premiumpaketen) an. Für hochauflösende Bilder mit der Premium-HD-Option werden 50 Cent zusätzlich fällig. Da keiner der Preisanstiege mehr als fünf Prozent beträgt, wird den Kunden jedoch kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Von den Erhöhung ausgenommen sein sollen die erst im November eingeführten neuen Basispakete Starter und Entertainment.

Zu den angesprochen Kosten, die als Grund für die Erhöhung angeführt werden, gehören laut Sky "unter anderem die Kosten für Filmrechte wie auch die Übertragungsrechte der UEFA Champions League, der UEFA Europa League und der Bundesliga sowie Kosten für Transponder oder die Einspeisung unserer Programme bei Kabelnetzbetreibern". Ein Zusammenhang mit dem kürzlich gestarteten Bieterverfahren um die Bundesliga-TV-Rechte ab 2017 scheint angesichts der Ausführungen daher nicht abwegig zu sein.
Quelle: lawblog.de 24.05.16

Darf Sky seinen Kunden höhere Preise diktieren?
Der Bezahlsender Sky dreht kräftig an der Gebührenschraube. Derzeit werden viele Kunden darüber informiert, dass ab Sommer ihre Abos deutlich teurer werden – um bis zu drei Euro pro Monat. Allerdings beträgt die individuelle Kostensteigerung maximal 5,0 Prozent. Was wenig überraschend ist, denn ab einer Preissteigerung von 5,1 % müsste Sky dem betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsgrecht gewähren. So bestimmt es ausdrücklich das Kleingedruckte von Sky.

Dementsprechend lakonisch weist Sky in einer Infomail an seine Kunden auch darauf hin, dass diese wegen der Preiserhöhung leider, leider nicht vorzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen dürfen. Allerdings ist dies möglicherweise nicht die ganze Wahrheit. Denn vorrangig stellt sich natürlich die Frage, ob die Preiserhöhungsklausel selbst überhaupt wirksam ist.

Die aktuelle Fassung des Textes, mit dem Sky nun die Preise erhöhen möchte, kann man auf der Webseite des Senders nachlesen. Danach darf Sky die Abogebühren erhöhen, wenn sich die Gesamtkosten des Senders erhöhen, und zwar in den Bereichen „Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten“.

Die Punkte sind nicht ohne Grund so ausführlich aufgezählt. Denn der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2007 eine ähnlich formulierte Preiserhöhungsklausel von Sky (Name damals: PREMIERE) für unwirksam erklärt (Aktenzeichen III ZR 247/06). Darin führen die Richter an, der Kunde müsse erkennen können, bei welchen Kostengruppen eine Steigerung auf ihn umgelegt werden kann. Dem trägt die neugefasste Klausel Rechnung, denn sie zählt die einzelnen Sendersparten auf.

Dabei hat es der Bundesgerichtshof aber nicht belassen. Vielmehr hat er auch gefordert, dass die Gewichtung der einzelnen Kostenelemente offengelegt wird, so dass der Kunde bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann. Eine dementsprechende „Gewichtung“ enthält die aktuelle Klausel jedenfalls nicht, die einzelnen Positionen werden als gleichwertig aufgezählt. Was natürlich nur dann korrekt wäre, wenn die Kosten für Lizenzen, Technik und Kundendienst absolut jeweils gleich hoch sind.

In seiner Kundeninformation sagt Sky nicht, welche Kosten sich konkret in welcher Höhe geändert haben. Mangels absoluter und relativer Zahlen dürften Kunden auf jeden Fall das Recht haben, von Sky aussagekräftige Informationen zu verlangen, damit sie die Preiserhöhung entsprechend der Vorgabe des Bundesgerichtshofs inhaltlich nachvollziehen können.

Im Zweifel könnte sich auch die Nachfrage lohnen, ob Sky im fraglichen Zeitraum nicht auch Kosten eingespart hat. Denn diese Kostenersparnisse müssten zumindest gegengerechnet werden (Ziff. 4.4 der Sky-AGB). Nach den eigenen Bedingungen muss Sky auch nachweisen, dass Kostensteigerungen „nicht vorhersehbar“ waren und „nicht im Belieben von Sky stehen“. Gerade Kostensteigerungen sind doch für ein Unternehmen mit funktionierendem Controlling sehr oft vorhersehbar, jedenfalls jene im normalen Rahmen.

Ich verstehe auch nicht, was Kosten sein könnten, die im „Belieben“ von Sky stehen. Das alles klingt jedenfalls reichlich vage. Da stellt sich schnell die Frage, ob solche Formulierungen noch dem Transparenzgebot entsprechen. Das Risiko trägt bei AGB immer der Verwender, hier also Sky. Bei einem Verstoß wäre im Zweifel die gesamte Preiserhöhungsklausel unwirksam.

Selbst wenn die Klausel wirksam wäre, müsste Sky den eigenen AGB Rechnung tragen und dem Kunden nachvollziehbar mit Zahlen belegen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Mit der bloßen Behauptung, die Preiserhöhung sei schon in Ordnung, muss sich ein Sky-Abonnement jedenfalls nicht abspeisen lassen.

Selbst wenn die aktuelle Sky-Klausel den Vorgaben des Bundesgerichtshofs genügen sollte, wäre es also interessant, wie Sky auf gezielte Nachfrage zu den einzelnen Kostensteigerungen und möglichen Einsparungen antwortet. Bleibt das Unternehmen konkrete Angaben schuldig, könnte nämlich auch dies dem Kunden das Recht geben, jedenfalls die Preiserhöhung zu verweigern und einer Kündigung oder Leistungsverweigerung durch Sky gelassen zu begegnen.
Rot und Weiss ein Leben lang,scheiss egal in welcher Liga!!!
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stefanx
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Re: Sky hebt Preise für Bestandskunden an

Beitrag von stefanx »

... die spinnen die Römer :exclamation:

Ich werde dann auch auf Sky-Gone umstellen.
SG, Stefan

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gandharva
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Re: Sky hebt Preise für Bestandskunden an

Beitrag von gandharva »

Aufgrund der geänderten AGBs (Der BGH hat zu Premiere Zeiten eine ähnliche Klausel für ungültig erklärt!) müssen Bestandskunden die Erhöhung wohl hinnehmen.
http://www.anwaltsregister.de/Anwaltsti ... d2527.html

Wer Lust dazu hat sollte von Sky schriftlich die Klärung folgender Punkte verlangen:
Wer informiert wurde, kann von Sky ferner die nähere Darlegung der behaupteten Kosten­steigerungen verlangen. Ein bloßer Hinweis auf angeblich gestiegene Gesamt­kosten reicht nicht aus. Es dürfen ferner nur solche Preiser­höhungen an die Kunden weiter­gegeben werden, die zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses noch nicht vorherzusehen waren.
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Re: Sky hebt Preise für Bestandskunden an

Beitrag von Joerg »

naja, dass Sky das so sieht und dementsprechend so kund tut ist völlig logisch, die grundsätzlich zwingend nötigen Parameter (Nennung möglicher Gründe für Preisanhebungen und frühzeitige Ankündigung >6 Wochen) sind ja auch gegeben. Aber (vom moralischen Faktor mal ganz abgesehen), ist es dennoch eine Grauzone, wenn ein Vertrag eine Vertragspartei übermässig benachteiligt - als Kunde ist man unabänderlich an seinen Laufzeitvertrag gebunden, da muss man schon sterben gehen um raus zu kommen - was für einen Sinn machen Laufzeitverträge, wenn eine Vertragspartei im Endeffekt machen kann was sie will ? (sicherlich nur in gewissem Rahmen/5%). Hat schon jemand an Sky geschrieben, dass man gedenke ab August lieber 4,95% weniger zu zahlen, wo die Vertragsklauseln klar aussagen, dass eine Aufhebung des Vertrages dadurch nicht möglich wird = nichts dagegen spricht ? :)
Auch spricht das Recht von unvorhersehbaren Kosten = Sky darf z.B. nicht 18 Trillionen mehr als ursprünglich eingeplant für BuLi-Rechte ausgeben nach dem Motto "der vertraglich gebundene Kunde wirds schon entrichten" hier wäre nichts unvorhersehbar, da muss man einfach mit dem Bieten aufhören, wenn die Geldbörse es nicht her gibt (oder sich das Geld anderswo/Kredite beschaffen).

Ich denke auch der Wegfall der im Skypaket enthaltenen Sat1Pro7-Sender ist für die betroffenen Kunden ein Kündigungsgrund: hier wird "vorsätzlich" seitens Sky die Vertragsgrundlage zum Nachteil des Kunden geändert und das nicht aus "von Sky nicht zu vertretenden Gründen", die Anbieter sind nicht pleite gegangen, die Sender gibt es weiterhin, nur eben nicht mehr bei Sky und wie man so liesst hat Sky diese Verträge sogar seinerseits gekündigt. Doch selbst wenn nicht: wenn Sky keine entsprechenden Laufzeiten mit seinen Zulieferern/Programmanbietern abgeschlossen hat, dann darf man dem Endkunden eben auch nur Laufzeitverträge von 2-3 Monaten anbieten - oder ein Kündigungsrecht einräumen, wenn sich ein wesentlicher Vertragsbestandteil zum Nachteil des Kunden ändert (meine persönliche Meinung über die betroffenen Sender spielt ja keine Rolle *g*). Selbst wenn es als Ausgleich andere Sender geben sollte, ist das bestenfalls ein Ersatz, den der Kunde nicht zwingend akzeptieren muss, so das Programmangebot nicht 1:1 übernommen wird (z.B. bei einer Umbenennung des Senders).
Laufzeitverträge sind dazu gedacht BEIDEN Vertragsparteien einen verlässlich Grundlage zu bieten - dem einen Partner wird eine verlässliche Einnahme garantiert mit welcher er planen kann, dem anderen Vertragspartner/Kunden wird dafür ein Programmpaket geboten, für welches man sich entschieden hat es beziehen zu wollen zum genannten Preis. Wenn man nicht in der Lage ist dies zu bieten, darf man keine Verträge mit 30jähriger Laufzeit anbieten
E4HD DVB-S2X + DVB-C mit NI 4.20
AX HD51 + HD61 DVB-S2 mit NI 4.20
CST Trinity DVB-S2 mit NI 4.20
Philips 55oled903 - DVB-S2 + DVB-C mit Android 8.0
Astra 1+2 mit HD+, Unitymedia NRW/Vodafone West FTA
Kabel-Internet Business 500/50MBit/s mit Fritzbox 6690
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